Verwendungsnachweise & Berichte

Über die Verwendung der Mittel hat jeder Mittelempfänger einen Verwendungsnachweis einzureichen. Dies erfolgt in aller Regel in Form eines Sachberichts (Beschreibung des Projektverlaufs, der erreichten Zwischenziele und des Ergebnisses) und einem zahlenmäßigen Bericht, d.h. einer Abrechnung der Fördermittel. Teilweise reicht auch ein einfacher Rechnungsnachweis aus.

Abweichungen hiervon oder zusätzliche Nachweise werden ausschließlich in der Fördervereinbarung vereinbart.

Hinweis rechnerischer Verwendungsnachweis & Sachbericht

Muster zum rechnerischen Verwendungsnachweis