Antragsprüfung

Ihr Antrag wird objektiv rechtlich und sachlich auf Vereinbarkeit mit unseren Satzungszwecken und definierten Förderbereichen geprüft.

Rechtliche Prüfung und Abwicklung des Förderwesens erfolgt durch unsere beauftragte externe Rechtsanwaltskanzlei. Ansprechpartnerin ist für alle Anträge und Fragen zu Förderungen Frau Rechtsanwältin Draxler, die die laufenden Geschäfte der Stiftung abwickelt.

Je nach Sachlage erfolgen weitere fachspezifische Begutachtungen. Wenn ihr Antrag erfolgsversprechend ist, wird er zur Beratung und Entscheidung in der nächsten Sitzung dem Vorstand und Beirat empfohlen und dort behandelt. Eine Antwort erhalten Sie nach der jeweiligen Sitzung ausschließlich schriftlich seitens Frau Rechtsanwältin Draxler.

Bei der sich anschließenden Beratung und Entscheidung ist die Hans und Ria Messer Stiftung frei. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Anspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.