Stiftungszweck
Die Hans und Ria Messer Stiftung ist Förderstiftung, verwirklicht aber teilweise auch operative Projekte. Sie hat sich gemäß ihrer Satzung auf mehrere zentralen Bereiche konzentriert, die gesellschaftliches Engagement und die Förderung von Bildung und Wissenschaft betreffen.
Wissenschaft und Forschung
Die Stiftung fördert wissenschaftliche Projekte und Forschungsvorhaben, die zum Fortschritt und zur Weiterentwicklung von Erkenntnissen in verschiedenen Disziplinen beitragen können. Dies umfasst sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung.
Volks- und Berufsbildung
Ein weiteres Kernziel ist die Unterstützung der allgemeinen und beruflichen Bildung. Hierzu zählen Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen und beruflichen Qualifikation von Menschen unterschiedlichen Alters.
Studierendenhilfe
Die Stiftung stellt Mittel bereit, um Studierende zu unterstützen, um jungen Menschen zu ermöglichen, ihre akademische Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Mildtätigkeit und Wohlfahrtswesen
Die Stiftung setzt sich auch für soziale Belange ein, insbesondere für Menschen, die in gesundheitlich prekären oder schwierigen Lebenslagen Unterstützung benötigen. Dazu gehört vor allem die Unterstützung von sozialen Projekten.
Die Kombination dieser Bereiche zeigt das umfassende Engagement der Stiftung für die Förderung von Wissen, Forschung, Bildung und sozialer Verantwortung.
Auszug aus der Satzung
Die Hans und Ria Messer Stiftung (nachfolgend „HMS“ oder „Stiftung“) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass
- einmalige oder laufende Zuschüsse (Stipendien) zur Aus- und Berufsausbildung förderungswürdiger Personen gewährt werden,
- wissenschaftlichen oder schulischen Einrichtungen überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland Mittel für wissenschaftliche Zwecke oder Zwecke der Aus- und Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden,
- Preise für besondere Leistungen von Wissenschaftlern und Studierenden ausgelobt werden, um dadurch die Forschung zu fördern und die Eigeninitiative anzuregen.
Zweck der Stiftung ist ferner die Unterstützung bestimmter Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck soll dadurch verwirklicht werden,
- Personen zu helfen, die infolge körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO),
- unverschuldet in Not geratenen Personen, die bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Satz 3 AO sind, einmalige oder laufende Zuschüsse zu gewähren, um deren Not langfristig zu beheben oder
- den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege oder anderen auf karitativem Gebiet tätigen steuerbegünstigten Körperschaften oder sonstigen steuerbegünstigten Einrichtungen zur Pflege und Behandlung schwerer, unverschuldeter Krankheiten durch Zuwendungen zu helfen, ihre Arbeit zu leisten.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck auch durch Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete betätigen: Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 bzw. Nr. 2 Satz 3 AO und Förderung des Wohlfahrtswesens.